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BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1
Widerspruchsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1999, 307
- VersR 2000, 736
- BayObLGSt 1998, 197
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76
Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei …
Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
Unrichtig ist daher, wenn sie von LR/Wendisch StPO 25. Aufl. Vor § 42 Rn. 3 als Beispiel einer richterlichen Frist aufgeführt wird; die als Beleg angeführte Entscheidung BGHSt 27, 85 ist noch unter der Geltung der früheren Gesetzeslage ergangen. - BayObLG, 27.07.1994 - 2 ObOWi 351/94
Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
Der Hinweis muß klar und unmißverständlich sein; andernfalls gilt er als nicht erfolgt (vgl. BayObLGSt 1994, 128 = NZV 1994, 492 ). - BayObLG, 24.02.1972 - RReg. 6 St 507/72
Wiedereinsetzung in de vorigen Stand nach Fristsetzung zur Erklärung, ob der …
Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
Bei dieser richterlichen Frist handelte es sich nicht um eine eigentliche prozessuale Erklärungsfrist, sondern um eine sogenannte Zwischen- oder Sperrfrist, die sich in dem Zweck erschöpfte, den Betroffenen vor einer überraschenden Entscheidung des Gerichts zu schützen (vgl. BayObLGSt 1972, 43/46).