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   BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98   

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https://dejure.org/1998,9220
BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
BayObLG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 ObOWi 629/98 (https://dejure.org/1998,9220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1
    Widerspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 307
  • VersR 2000, 736
  • BayObLGSt 1998, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76

    Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Unrichtig ist daher, wenn sie von LR/Wendisch StPO 25. Aufl. Vor § 42 Rn. 3 als Beispiel einer richterlichen Frist aufgeführt wird; die als Beleg angeführte Entscheidung BGHSt 27, 85 ist noch unter der Geltung der früheren Gesetzeslage ergangen.
  • BayObLG, 27.07.1994 - 2 ObOWi 351/94
    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Der Hinweis muß klar und unmißverständlich sein; andernfalls gilt er als nicht erfolgt (vgl. BayObLGSt 1994, 128 = NZV 1994, 492 ).
  • BayObLG, 24.02.1972 - RReg. 6 St 507/72

    Wiedereinsetzung in de vorigen Stand nach Fristsetzung zur Erklärung, ob der

    Auszug aus BayObLG, 03.12.1998 - 2 ObOWi 629/98
    Bei dieser richterlichen Frist handelte es sich nicht um eine eigentliche prozessuale Erklärungsfrist, sondern um eine sogenannte Zwischen- oder Sperrfrist, die sich in dem Zweck erschöpfte, den Betroffenen vor einer überraschenden Entscheidung des Gerichts zu schützen (vgl. BayObLGSt 1972, 43/46).
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